Termine für Gebildbrote

Text

Wiehnachten backt Jan un allemann,
Paosken wel noch kann
Un Pingsten men de rieke Mann

Seit Jahrtausenden werden zu speziellen Anlässen besondere Brotarten und besondere Brotformen gebacken. Durch Brotopfer haben nicht zuletzt auch die Germanen Götter und Dämonen verehrt und besänftigt sowie versucht, Naturgewalten zu bestechen. Als in unserem Raum vor gut tausend Jahren aus abergläubischen Heiden gläubige Christen wurden, setzte sich das Brotbrauchtum unter neuen, nunmehr christlichen Vorzeichen fort. Zu bestimmten Terminen (u. a. Neujahr, Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten) wurden nicht nur besondere Gebäckarten angefertigt (IeserkookenoliebollenStruwen oder krintebrood), sondern je nach Festtag auch Brote in einer bestimmten Form, eben Gebildbrote, gebacken.

Im Achterhoek-Liemers, am Niederrhein und im Westmünsterland wurden vor allem drei Termine für die Herstellung von Gebildbroten genannt: Palmsonntag, Martini (11. November) und Nikolaus (6. Dezember). Unsere Karte zeigt eine Dreiteilung des Untersuchungsgebietes, bei der – mit nur wenigen Ausnahmen – nicht nur die Staatsgrenze, sondern auch der Rhein eine wichtige Rolle spielen.

Bild
Termine für Gebildbrote | © LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte, CC BY 4.0
Bildunterschrift
Termine für Gebildbrote | © LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte, CC BY 4.0

In fast dem gesamten Raum wird zu Palmsonntag ein besonderes Gebildbrot gebacken, dessen Formen und Bezeichnungen in Verbindung mit den Karten 'Form des Gebildbrotes am Palmsonntag' und 'Bezeichnung des Teigvogels am Palmsonntag' näher erläutert werden.

Gebildbrote zu Nikolaus sind – mit Ausnahme des niederländischen Ortes Groeskeek – nur im deutschen Teil des Untersuchungsgebietes, am Niederrhein und im Westmünsterland, üblich (vgl. Karte 'Bezeichnung des Gebildbrotes zum Nikolausfest'). Ausgesprochen rheinländisch ist dagegen die Verehrung des hl. Martin durch das Backen und Verteilen des sogenannten Weggemann.

Leicht überarbeitete Fassung des Kommentars von Timothy Sodmann.