Bezeichnung des Gebildbrotes zum Nikolausfest

Text

"Sünder Klaos, de hilge Mann …"

Gebildbrote sind in Verbindung mit dem Nikolausfest – mit Ausnahme Groesbeeks – nur im deutschen Teil des Untersuchungsgebietes, am Niederrhein und im Westmünsterland, üblich (van de Graft 1961, S. 188). Als besondere Gabe für die Kleinen galt hier die bis zu einem halben Meter lange, aus feinem (Hefe-)Brotteig gebackene und mit Rosinen verzierte männliche Figur, die darüber hinaus auch vielfach mit einer Tonpfeife ausgestattet war (Schauerte 1960, S. 77; Sauermann 1979, S. 132; Sauermann 1983/85, Bd. 1, S. 194). Ihre vielen Namen – fünf wurden allein für unseren Raum mitgeteilt – verdankt sie einerseits dem hellen Teig (Stutenkerl, Weggemann) andererseits dem festlichen Anlaß ((Sinter)Kloos(kerl)). Von den beiden übrigen, je einmal belegten, aber nicht in die Karte aufgenommenen Bezeichnungen geht "Piepenkerl" (Alstätte) auf die aus weißem Ton hergestellte Pfeife zurück, während "Backsmann" (Stadtlohn) möglicherweise mit der Fastnachtsgestalt des Bacchus, mundartlich Backes, zusammenhängt (Westfälisches Wörterbuch, Bd. 1, Sp. 364, 397, 402-404; Piirainen/Elling 1992, S. 121).

Das Kartenbild entspricht in der Verteilung Stutenkerl/Weggemann in etwa der von Stute und Wegge auf der Karte Weißbrot, doch ist die Grenze zwischen der kleverländischen und der westmünsterländischen Form hier noch deutlicher ausgeprägt. Überwiegend entlang der Staatsgrenze vom niederländischen Groesbeek bis zum westmünsterlänndischen Burlo sowie in Heiden, Groß Reken und Nienborg gilt – teilweise neben Weggemann bzw. Stutenkerl – auch Klooskerl (Burlo, Heiden, Groß Reken und Emmerich) bzw. Sinterkloos (Werth, Zyfflich und Groesbeek) und Sinterklooskerl ("Sonneklauskiärl", Nienborg).

Bild
Bezeichnung des Gebildbrotes zum Nikolausfest | © LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte, CC BY 4.0
Bildunterschrift
Bezeichnung des Gebildbrotes zum Nikolausfest | © LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte, CC BY 4.0