Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://dat-portal.lvr.de mit ihren Unterkapiteln.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.
Insbesondere gibt es folgende Defizite:
- Es gibt nur einen allgemeinen Text in leichter Sprache, nicht alle Texte sind in leichter Sprache umgesetzt. Dies liegt an dem meist komplexen, wissenschaftlichen Inhalt.
- Alternative Bildtexte sind zum Teil gleichlautend zu den Bildunterschriften.
- Nicht alle PDFs auf der Website sind barrierefrei.
Folgende nicht barrierefreie Inhalte sind auf der Seite vorhanden, die nicht in den Anwendungsbereich der BITV NRW fallen:
- Ältere PDFs, beispielsweise Ausschnitte aus der Zeitschrift "Alltag im Rheinland" (Jahrgänge 2010-2017).
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 08.02.2022 erstellt. Sie wurde am 08.02.2022 zuletzt überprüft.
Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer vom Landschaftsverband Rheinland erstellten Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an sprachteam@lvr.de. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema "Barrierefreiheit". Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Ihre Ansprechperson ist die Online-Redaktion des Sprachteams des LVR-Instituts für Landeskunde und Regionalgeschichte.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://dat-portal.lvr.de von der Online-Redaktion des Sprachteams des LVR-Instituts für Landeskunde und Regionalgeschichte keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.